Historische Dokumente: Schreiben von Landrat Bärsch wg. Holzdiebstahl u. Bau eines Backofens am 29.Juni 1822
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An den Bürgermeister Herrn Bohnen Wohlgeboren

In Schönecken

No. 3911

Ich ersuche Sie, die Teilhaber der vierzehn Antheile der Burgmänner aufzufordern, die der Gemeinde zustehenden zwei Antheile des Brandholzes, welche jene unbefugterweise an sich gezogen, unverzüglich in Natura binnen drei Tagen zurückzugeben, oder zu erwarten, daß ich die strengsten Maasregeln gegen dieselben ergreifen werde. Wenn die Gemeinde wirklich nicht das Recht hätte, die zwei Theile zu beziehen, so ist es doch nicht die Sache der Burgmänner, sich eine Entscheidung darüber auszumaaßen, noch weniger dürfen sie sich zwei Theile der Gemeinde zueignen und willkürlich vertheilen. Wenn die Burgmänner der Aufforderung nicht genügen, so wollen Sie mir bis zum sechsten des Monats Juli die Namen der Widerspenstigen anzeigen und zugleich berichten, wie viel Holz ein jeder der Gemeinde zurück zu geben haben und wie viel jedes der sechszehn Holzanteile, welche die vierzehn unter sich geteilt, betragen.

Ich behalte mir noch vor, die vierzehn wegen des unrechtmäßig angemaaßten Genusses aus den früheren Jahren, zur Schadloshaltung anzuhalten. Zu dem Ende wollen Sie mir die Namen der vierzehn Berechtigten anzeigen und auszumitteln suchen, was die Antheile von 1814 an, betragen. Das Holz für dieses Jahr muß aber durchaus in Natura zurückerstattet werden, und muß zum Besten der Gemeindekasse öffentlich an den Meistbietenden verkauft
werden.

Ihren Vorschlägen wegen Anlage eines Gemeinde Backofens sehe ich mittels besonderem Berichts entgegen.

Prüm, den 29ten Juni 1822

Der Königl. Landrath

G. Bärsch

Entziffert von Nikolaus Arenth, Schönecken im November 2009.

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