Geschichte der Burgruine Schönecken - Teil 3 (von Dr. Schreiber)
Teil 1
Kurzgeschichte
Teil 2
bis 1355
Teil 3
bis 1500
Teil 4
ab 1501
Teil 5
Wasserversorgung
Teil 6
Zisterne entdeckt?
Johann übertrug Burkhard für 400 florenzer Thaler das Dorf Mehring (Mosel). Aus seinen reichen Weinbergen und Gütern bei Schweich und Mehring lieferte Johann an seinen Neffen von Kirburg 22 Fuder Wein und zahlt 72 Pfund Silber; an Arnold von Blankenheim Herr von Gerolstein verpflichtet er sich zu einer Lieferung von 25 Fuder und 100 Pfund Silber; an Burkhard 20 Fuder, ferner noch 4 Fuder an Wilhelm von Manderscheid, 4 Fuder an Wilhelm von Manderscheid Herr von Narelden und schließlich noch je 2 Fuder an Johann von der Fels und Johann von Brandscheid (R. P. 24/60). Diese Urkunde ist ein Beweis der reichen Besitzungen in den genannten Ortschaften. Um Johann diesen erheblichen Verlust etwas zu erleichtern, verpflichten sich Burkhard und Gemahlin Margaretha auf Mehring nur Ansprüche zu machen bei einer Lieferung von je 25 Fuder an Johann von Schönecken und an Arnold von Gerolstein.
Anstatt der Weinlieferung konnte auch eine jährliche Rente von 100 trierischen Pfund treten (Reg.Publ. 24/60). Johanns Macht war nun erheblich geschmälert und durch seine Weinlieferungen an Burkhards Anhänger, schaffte er diesem treue Kampfgenossen. Jetzt verstanden sich Burkhard und sein Bruder Ulrich von Vinstingen dazu, innerhalb 5 Jahren auf jegliche Ansprüche auf Schönecken zu verzichten (R.P. 24/60).Bis zum Jahre 1361 scheint Johann von Schönecken auf Burg Sch. gewohnt zu haben, denn 1359 wird Göbel von Pölche als Burggraf auf Hartelstein erwähnt. 1361 verliert J. seine letzten Möglichkeiten in endgültigen Besitz Schöneckens zu kommen.

Gemälde "Burg Schönecken um 1760", abfotografiert
von Fredy Lange, Gerolstein.

Seine Schwestern Margareta, Gemahlin Siegfrieds von Wittgenstein und Elisabeth, Gemahlin von Gottfried von Wiltz verkauften ihren Erbteil an Schönecken an Burkhard von Vinstingen. Am 5. Mai verkauften Theoderich von Salm und seine Gemahlin Mechtild von Wittgenstein ihre Rechte auf Schönecken an Burkhard für 12 000 alte Goldgulden.

(Mechtild von Wittgenstein und Irmgard von Wittgenstein sind Töchter Siegfrieds von Wittgenstein und Margaretens von Schönecken, eine Schwester Johanns von Schönecken.)

Noch am gleichen Tage wurde der Vertrag ausgedehnt auf die Rechte, die Boppo Graf von Eberstein und Gemahlin Irmgard von Wittgenstein auf Herrschaft Schönecken hatten (Reg.Publ. 24/77). Um den Vertrag rechtskräftig zu machen, suchten die genannten die Zustimmung des Landesherrn, des Erzbischofs von Trier Broemund zu erlangen (Reg.Publ. 24/77/73). Johann war so in Zorn geraten, daß er nunmehr zu den Waffen griff.

Am 17. September schloß er eine Waffenbrüderschaft mit Friedrich von Mersch, Herr von Hamm gegen Burkhard von Vinstingen. Friedrich versprach Johann Hilfe für die gegenwärtige Fehde und erhielt von Johann als Sold 500 trierische Pfund und einige Fuder Wein aus Schweich. Am 20. Oktober selben Jahres kommt eine Einigung zwischen Johann von Schönecken und Burkhard von Vinstingen zustande im Beisein vom Erzbischof Boemund, Herzog Wenzeslaus von Luxemburg, Dietrich Abt von Prüm und der drei Schönecker Lehnsherren (Reg.P. 27/78). Dieser Vertrag scheint sich inhaltlich an den Vertrag von 1358 angeschlossen zu haben, denn jener Vertrag sprach Johann noch auf 5 Jahre volles Recht auf Mehring zu und im Jahre 1362, also im folgenden Jahre verpfändete Burkhard Herr von Schönecken und Vinstingen das Dorf Mehring an Otto von Kirchberg mit ausdrücklicher Erlaubnis Johanns von Schönecken (Reg.P. 24/82). Auf Schönecken scheint Johann endgültig verzichtet zu haben, er nennt sich nunmehr Herr von Hartelstein, und im Jahre 1363 am 15. Mai nahm er Hartelstein zu Lehen an von Herzog Wenzeslaus von Luxemburg (R.P. 24/85). Noch im gleichen Jahre vergleicht sich Burkhard von Vinstingen mit Thielmann, Herr von Wartestein und dessen Gemahlin Johanna von Rodenmacher wegen des Wittums, das Johanna von ihrem ersten Gemahl Gerhard von Schönecken zustand (Eifl. ill. III. 2, 1, 375). Zwischen Burkhard und Johann herrscht immer noch Uneinigkeit und am 13. Oktober 1365 wurde infolge eines Rechtspruches zwischen beiden ein Vergleich wegen der Herrschaft abgeschlossen (Eifl. ill. III/2/1/375). Allen weiteren Streitigkeiten machte der Tod Johanns ein Ende; er starb ohne männliche Erben zu hinterlassen im Jahre 1370. Sein Sohn Gerlach war ihm 1365 im Tode vorangegangen.

Blick vom Iltgesdell auf Lindenstr. und Burgruine; Foto von Fredy Lange ca. 1950.

Johann scheint eine Tochter Sara gehabt zu haben, denn am 10. April wird sie in einer Urkunde erwähnt. Sie war die Gemahlin Walters von Welchenhausen, dessen Vater Diedrich von Welchenhausen zu Johann von Schönecken gute Beziehungen hatte (R.P. 33/57). Bei Johanns Tode war sie wohl schon gestorben oder bei ihrer Vermählung hatte sie eine Abfindungssumme erhalten, denn nach Johanns Tode macht sie keinerlei Rechte oder Ansprüche auf Herrschaft Schönecken geltend.

Mit Johann war der letzte Ritter von Schönecken dahingegangen. Mit Recht kann man diese Zeit als die schönste der Schönecker Geschichte bezeichnen (Anmerkung: Das ist nicht die Meinung der Redaktion!).
Mächtig in äußerem Auftreten hatte der Name Schönecken einen Klang, zumal da er hervorgegangen war aus einem der stolzesten heimischen Geschlechtern, aus dem Grafengeschlecht von Vianden. Echte Ritter, Helden im Kampf, und im Frieden geschickte Politiker, waren Träger dieser einflussreichen Macht und unter ihrer zielbewussten Art war Schöneckens Hausmacht stetig gewachsen, trotz des Neides anderer Adelsgeschlechter und trotz hemmender Zwistigkeiten mit Großen des Reiches

(Kurfürst von Trier, Herzog von Luxemburg und Abtei Prüm). So gewiss eine Lokalgeschichte, die sich hervorhebt aus dem gewöhnlichen Rahmen solcher Geschehnisse, in ihr zeigen sich charakteristische Züge, die dem großen Werden deutscher Geschichte eigen sind.Luxemburger Grafengeschlecht, dem in jenen Zeiten Kaiserthron und der trierischer Kurhut Eigentum ward, spielt hinein in das Werden Schönecker Geschichte, französische und brabantische Kriege und Fehden kehren in Schöneckens Geschichtsannalen wieder und geben dem Schönecker Land und seiner geschichtlichen Entwicklung jene eigene Note.

Aber ein tragisches Geschick liegt über dieser Periode; die drei letzten Brüder Hartard, Gerhard und Johann starben alle ohne Manneserben. Und noch zu Lebzeiten des letzteren dieser Brüder Johann fallen schon die lachenden Erben über Schöneckens große Macht, und diese Zeit ist ein langsames aber stetes Hinuntergleiten von jener stolzen Höhe, die es unter Hartards ritterlichem Regiment innehatte.

Nach Johanns Tode trat nun auch Elisabeth von Schönecken Gemahlin Gotthards von Wiltz mit ihren Ansprüchen an Schönecken auf. In den Unterhandlungen mit Burkhard schien keine Einigung zustande zu kommen. Jetzt trat Elisabeth in Verhandlungen mit Herzog Wenzeslaus von Luxemburg. Um diese Zeit starb nun Burkhard, in ihm der letzte selbständige Herrscher von Schönecken.

Hartards Gemahlin Margareta von Falkenburg hatte drei Jahre nach Hartards Tod 1353 eine neue Ehe mit Burkhard von Vinstingen geschlossen und ihrem Gemahl Schönecken zugebracht. Burkhard war ein kühner und kampffroher Ritter und erscheint bald als selbständiger Führer eines eigenen Ritterfähnleins, 1356 trat er in die Dienste des Herzogs der Normandie. Er führte dem Herzog 500 Ritter zu; in Frankreich übernahm er den Befehl über einen französischen Heerhaufen und schlug die Engländer bei Noget sur Seine und zwang sie durch diesen Sieg die Champagne zu räumen.

Da Herzog Karl zögerte, die 30000 Pfund, die er Burkhard als Sold schuldete, zu zahlen, kündigte dieser dem Herzog den Dienst auf. Mit seinem Heerhaufen überfiel er Bar sur Seine, plünderte Stadt und Umgebung solange, bis man ihn vollständig befriedigt hatte (Eifl. ill. III, 2, 1, 375). Hierauf erscheint Burkhard im Dienste der Stadt Metz, Quittungen über 9500 Gulden aus den Jahren 1365 und 1368 zeigen ihn als Führer eines Fähnleins (Reg.Publ. 24, 94, 110). Trotz dieser auswärtigen Kriegsdienste vernachlässigte er seine Schönecker Herrschaft keineswegs, sondern wusste geschickt alle Vorteile auszunützen. Auf Burg Schönecken setzte er einen Burgverwalter ein, so 1370 Friedrich von Jünkerath gegen eine Monatsrente von 100 Goldgulden (Reg.Publ. 24, 120). 1371 erhielt er von Wilhelm von Orley als Pfand für eine geliehene Geldsumme von 150 Talern Dorf und Wälder zur Wiltingen bei Saarburg (Reg.Publ. 24, 124). Im Jahre 1373 scheint Burkhard von Vinstingen gestorben zu sein, 1374 übertrug nämlich seine verwitwete Gemahlin ihre Rechte an Burkhards Bruder, Ullrich von Vinstingen (R.P. 24, 148). Damit ist Schöneckens selbständige Herrschaft vorbei. Am 4. Februar 1377 verkaufte Ullrich von Vinstingen und Burkhards Söhne, Burkhard und Johann, Herrschaft und Burg Schönecken mit Lehen und Afterlehen mit allem Zubehör, auch mit den Dörfern Schweich und Mehring sowie der Vogtei über die Abtei Prüm für 26000 Goldgulden an Herzog Wenzeslaus. Gleichzeitig verpflichteten sie ihre Untertanen, zukünftig Wenzeslaus Diensten zu stehen und entbanden sie von Gehorsam und Lehenspflicht (Eifl. ill. III, 2, 1, 367). Schon am folgenden Tag gab Ulrich von Vinstingen Quittung über die erhaltene Kaufsumme von 26000 Gld. Ganz ohne Schwierigkeiten ging die Herrschaft nicht an Wenzeslaus über. Simon, Graf von Vianden und Sponheim erhob gegen Wenzeslaus Ansprüche auf St. Vith, Bütgenbach, Lünebach und Pronsfeld, die zur Herrschaft Schönecken gehörten, einstmals jedoch Eigentum der Viandener waren, Einspruch. Im Oktober 1380 kam es zu einem Entscheid durch ein adliges Schiedsgericht zu dem Johann von Schleiden von Wenzeslaus als Vertreter entsandt worden war, da der Erzbischof persönliche Angelegenheiten in Brabant zu erledigen hatte (Reg.Publ. 24, 185). Gadard von Wiltz als Elisabeths Gemahl hatte nach Johanns Tode Burg Hartelstein erhalten, er und seine Nachkommen führten den Namen Schönecken und 1497 wird ein Johann von Schönecken als Herr von Hartelstein genannt (Reg.Publ. 31, 239).

Im Besitz der Herrschaft Schönecken folgt auf Wenzeslaus sein Neffe, der römische König Wenzel. König Wenzel ließ sich auch von dem Prümer Abte Diedrich von Kerpen in den Jahren 1381 und 1384 mit Schönecken belehen (Eifl. ill. III, 2, 1, 367). Wenzel befand sich in Geldverlegenheiten und war froh, als Erzbischof Cuno von Trier sich als Käufer anbot. Am 22. November wurde der Kaufvertrag gemacht, und Schönecken mit Schweich und Mehring gingen für 30000 Gulden in den Besitz von Cuno über, unter der Bedingung, dass späterer Rückkauf gestattet sei, der jedoch niemals gerecht wurde (Bertholet VII 49. - R.P. 25, 21. - Eifl. ill. III, 2, 1, 367).

Luftaufnahme der Burgruine vom Mai 2008
© Fotoecke Geister, Prüm.

Dem Trierer Erzbischof war die große Macht der Prümer Abtei schon lange ein Dorn im Auge und der Kauf von Schönecken gab ihm die willkommene Gelegenheit, im Herzen des Prümer Fürstentums festen Fuß zu fassen. Bereitwillig gab er daher seine Zustimmung, dan Kaufpreis um 4000 Gulden zu erhöhen (Eifl. ill. III, 2, 1, 376). Ohne Widerspruch vom Hause Luxemburg ging die Herrschaft nicht an Erzbischof Cuno über. König Wenzel hatte seinem Vetter Jost von Böhmen das Herzogtum Luxemburg verpfändet. Dieser Jost verpfändete es weiter an Herzog Ludwig von Orleans, der sich Gubernator von Luxemburg nannte und sich vom Trierer Erzbischof Werner mit Luxemburg belehen ließ (Eifl. ill. III, 2, 1, 376).

Vorher 1404 war es zu Zwistigkeiten zwischen Ludwig von Orleans und dem Erzbischofe gekommen wegen des Wiederverkaufes von Schönecken. Am 28. Oktober 1404 schloss Werner mit Herzog Ludwig einen Vergleich über alle bisherigen Irrungen betreff des Herzogtums Luxemburg, besonders wegen der Herrschaft Schönecken (Eifl. ill. Goerz Reg. d. Erzb. 127). In ausdrücklicher Formulierung erscheint der Vergleich am 13. 2. 1404. Schloss Schönecken, von Erzbischof Cuno 1377 unter Bedingung der Wiedereinlösung gekauft, wird beim Rückkauf eingelöst für 16000 Gulden und als Lehen soll es dann von der Abtei Prüm genommen werden. Am genannten Datum verpfändete der Erzbischof Herrschaft Schönecken an den Grafen von Virnenburg und der Rückkauf kam von Luxemburger Seite nie zustande. Bis dahin hatte Trier Schönecken selbst verwaltet und auf Burg Schönecken saß ein kurtrierischer Amtmann. Als solcher wird vom trierischen Kurfürst am 1. Januar 1385 Hermann von Eich ernannt, der dem Kurfürst den Treueid leistete (Wackenroder 180.-). 1399 saß auf Schönecken als kurtrierischer Amtmann Johann von Brandscheid der Jüngere.

Diese Verwaltung scheint vorläufig, solange Prüm noch nicht in Triers Besitz war - geschah erst 1567 - ziemlich umständlich gewesen zu sein. Darum verpfändete Werner am 23. Februar Burg und Herrschaft Schönecken an seinen Schwager Ruprecht von Virnenburg. Ausgenommen waren Schweich und Mehring, die Werner als sein Eigentum behielt (Reg.Publ. 25, 104). Am 6. Februar 1412 erhielt Ruprecht von Virnenburg vom Herzog und Herzogin von Brabant eine Anweisung von 7000 Kronen auf Herrschaft Schönecken (Reg.Publ. 25, 159). Am 10. Oktober 1414 gestattete Erzbischof Werner dem Grafen Ruprecht und seiner Gemahlin Agnes von Solms die Einlösung der Herrschaft Schönecken für 40 Gulden, für welche Summe sie ihm verpfändet worden war (Goerz. Reg. d. Erzb. 139). Damals waren schwere Not und Kriegszeiten über die Eifel hereingebrochen. Darum erlaubte Erzbischof Werner den Schönecker Einwohnern in Burg und Tal in ihrer Ortskapelle den Gottesdienst zu besuchen anstatt in der Pfarrkirche Wetteldorf. Ausgenommen von diesem Privileg waren die hohen Festtage (Goerz. R. d. E. 140). Im Grafen von Virnenburg erkannte der Erzbischof bald eine auftauchende Gefahr und er verbot ihm daher am 17. Oktober 1416 mehr als 500 Gulden an Burg Schönecken zu verbauen (Goerz, Reg. d. Erzb. 142). Immer wieder benutzte Ruprecht von Virnenburg die Herrschaft Schönecken als Geldquelle. Werners Nachfolger dem Kurfürsten Otto verpfändete er am 7. September unter anderen Rechten auch Schönecken unter der Bedingung des späteren Rückkaufs für 6000 Gulden (Goerz R. d. E. 146).

Grabstein aus dem Jahre 1133, gefunden bei Umbauarbeiten in den dreißiger Jahren im Haus Kampen, Von-Hersel-Str. 20.

Schon im selben Jahre am 15. September machte Ruprecht von diesem Rechte Gebrauch und löste vom Erzbischof gegen gleiche Bedingung des späteren Rückkaufes Burg und Herrschaft Schönecken für 15025 Gulden ein. Doch sollte auch weiterhin die Burg allzeit für den Erzbischof offen stehen (Reg.Publ. 26, 4). Unter Ottos Regierung (1418 - 1430) behaupteten sich die Virnenburger im Besitz der Herrschaft Schönecken und dessen Nachfolger Erzbischof Ulrich von Manderscheid am 1. Dez. 1416 über Schloss und Herrschaft Schönecken dem Grafen Ruprecht von Virnenburg spätestens bis Mariae Lichtmess die Lehen zu bestätigen (Goerz R. d. E. 161). Ruprecht fühlte sich nach dieser Belehnung völlig als Herr von Schönecken und am 14. August ließ er sich belehen mit dieser Herrschaft vom Abte von Prüm, wie es auch Wenzel von Böhmen getan hatte (Reg.Publ. 26, 74).

Um Ruprechts Macht auf Schönecken etwas zu schwächen, schafft sich Erzbischof Ulrich ergebene Lehensmänner so in Friedrich von Kyllburg.

Dieses Territorium war aber für das Erzstift wo wichtig, weil es Stützpunkt sein musste, um auch das unabhängige Fürstentum Prüm in trierische Interessensphäre einzugliedern. Von seinem Rechte der Einlösung machte Jacob von Sirk bald Gebrauch. Am 2. Dezember 1451 kündigte er Ruprecht und Wilhelm von Virnenburg das ihrem Vater verpfändete Schloss und Gebiet Schönecken. Gleichzeitig lud er sie ein das Pfandgeld am 29. Dezember in Trier in Empfang zu nehmen (Goerz R. d. E. 194). In ihrem Verhalten zum Erzbischofe hatten sich die Virnenburger mancherlei Fehler zukommen lassen. Vorsichtig erbaten sie vom Erzbischof freies Geleit, was ihnen auch gewährt wird. Jacob von Sirk scheint diesen Schritt nur getan zu haben,

um sein Recht auf Einlösung klar kundzutun, denn am 19. September 1455 waren die Virnenburger wieder im Besitz Schöneckens (Goerz R. d. E. 202). Als Pfandgeld erhielt das Erzstift 14000 Gulden und die Virnenburger waren berechtigt 1000 Gulden an Schönecken zu verbauen. Sie mussten alle Akte und Urkunden, die auf Schönecken Bezug hatten, in die Hände des Erzbischofs legen (Reg.Publ. 30, 125). Von vornherein sicherte sich so der Kurfürst gegen die herrschsüchtigen Virnenburger. Im gleichen Jahre bestätigt König Ladislaus den Vertrag, den 1443 sein Vormund Kaiser Friedrich IV. in betreff Schöneckens mit dem Erzstifte geschlossen hatte (Eifl. ill. III, 2, 1, 378). Vom Jahre 1451 - 1455 war Johann Hurt von Schönecken im Besitze der Burg und Herrschaft Schönecken, welche ihm von den Virnenburger verpfändet worden war. In dieser eigenmächtign Weiterverpfändung sah der Erzbischof mit Recht eine Gefährdung des kurtrierischen Rechtes, daher erklärt sich die Kündigung vom 2. 12. 1451. Johann Hurt bleibt vorläufig im Besitze Schöneckens und erlaubt sich Feindseligkeiten gegen Jacob von Sirk, im Bunde mit dem Grafen von Virnenburg gelang es dem Trierer Erzbischof, Hurt von Schönecken zu demütigen. Als Lohn für diese treue Hilfeleistung fand wohl 1455 die erneute Belehnung der Virnenburger statt (Eifl. ill. III, 2, 1, 17). Das Verhältnis Johanns Hurt zu Schönecken und Erzstift Trier wird später noch eingehender behandelt, so dass hier mit ebengenannter Tatsache genüge getan ist.

Nach der Belehnung der Virnenburger im Jahre 1455 blieb Schönecken in derem pfandweisen Besitz bis 1480. Am 27. Juni fand gegen Zahlung von 14000 Gulden und 800 Gulden Baukosten an Erzbischof Johann II. von Baden die Übergabe statt. Dieses Geld brachte Johann II. von allen Seiten herbei, das Simeonsstift lieh ihm 1000 Gulden, dann streckte ihm sein Siegler Martin von Andern 400 Gulden und der Abt von St. Mathias bei Trier auch noch 200 Gulden vor (Goerz R. d. E. 250/251). Um jeden Preis wollte er die Herrschaft Schönecken in endgültig trierischen Besitz haben.

Damit war das Geschlecht derer von Schönecken endgültig erloschen.

Neben der Geschichte des Geschlechtes und der Herrschaft Schönecken läuft die Geschichte der Schönecker-Burgmannen. Im wirtschaftlichen und kirchlichen Leben Schöneckens und Umgebung spielen diese geringeren Adelsgeschlechter eine bedeutsame Rolle. Hervorgegangen sind sie aus den Reihen der Ministerialen und begegnen uns als Burgleute im Besitze von Lehensgütern, die als "freiadlige" Güter uns immerfort begegnen. Es ist eine eigentümliche Erscheinung in der Eifel; die Burgmänner wohnen beim Schlosse selbst - in Schönecken standen die Häuser der Burgmänner im Tal und nicht im Burgbering. Vielfach tragen sie Namen der Dörfer von Schöneckens Umgebung, häufig waren diese Burgmänner selbst anderswo eigene unabhängige Besitzer von Schlössern und Gütern und trugen gleichzeitig Lehen von verschiedenen Herren.

In Schönecken waren 14 Burgmänner angesiedelt, die Lehen der Herren von Schönecken trugen. Bärsch (Eifl. ill. III, 2, 1, 380) schließt daraus, dass seinerzeit 16 Holzberechtigungen waren, auf 16 Burgmänner. Von jenen 16 Holzberechtigungen kamen aber zwei dem Gemeindebackofen zu und nur 14 gehörten den Burgmännern. Es wird jedoch schwer sein, diese Frage zu lösen, da die verschiedensten Geschlechter im Besitze Schönecker Burglehen waren und sicherlich gab es zu manchen Zeiten mehr als 14 Träger von Schönecker Lehen. Aber soweit stimmt die Zahl 14, als 14 Burgmänner in Schönecken wohnten.

Die erste Aufzählung der Schönecker Burgmänner gibt der Schluss des Weißtums vom Jahre 1415 und zwar werden da genannt:

1. Richard Hurt von Schönecken,
2. Contgen von Brandscheid und Jakob von Brandscheid,
3. Claus von Nattenheim und sein Sohn Claus,
4. Gerhard von Hersdorf und sein Sohn Wallraff,
5. Lempgen von Gundersdorf und sein Sohn Damian,
6. Johann von Euschringen und sein Sohn Johann,
7. Wallraff von Rommersheim,
8. Poiswein von Godenroit,
9. Johann München - später genannt Münchhausen,
10. Clarmont, Contgen, Georg, Wilhelm von Wawern,
11. Bernhard von dem Stege,
12. Heinrich von Schweich,
13. Poiswein von Schöneck,
14. Heintz von Mentze genannt Mense (Eifl. ill. III, 2, 1, 380).

Foto von Fredy Lange, Gerolstein. Burgruine aus Sicht der Vollbach ca. 1925.

Eine Zusammenstellung der Burgmänner nach Dronke (Dronke 15) bietet folgende Namen. Manche Namen von 1415 sind geschwunden durch Einheiratung und durch Weiterbelehnung; nach Aussterben der Burgmänner treten neu auf:

1. Hurt von Schönecken (schon 1415)
2. Selten von Saulheim
3. von Benzerath (1892 Haus Bernhard Koch)
4. von Feusgen, später Knebel von Katzenellenbogen (Bes. Wwe. Th. Gores 1892)
5. von Auwach (1892 Bes. Wwe. F. Gitzen)
6. von Portzheim (Haus zerfallen)
7. Waldecker von Kaimpf (Haus verschwunden)
8. Hersel, dann von Belderbüsch, 1775 an Zendt durch Ehe (1892 Nic. Arenth)
9. von Münchhausen, 1451 gen. Johann Münche, später von Kaup (1892 Nicolai)
10. von Geisbüsch (1892 Lichtherz)
11. von Weicherdingen (1892 N. Friedrichs)
12. von Kornessen (1892 M. Wallerius)
13. von Nattenheim (schon 1415).

Eine von dem Forstbeamten Caille in Prüm am 19. Ventose 1805 gemachte Zusammenstellung nennt als die 14 Burgmannen (Dronke 16)

1. von Klüpel (hatte das von Saulheim in Besitz durch Wiltberg)
2. von Waldek
3. von Hurth
4. von Geisbusch
5. von Weicherding
6. von Zandt
7. von Ahr
8. von Belderbusch, früher Hersel
9. von Aubach
10. von Pforzheim
11. von Wawern (1415 oben nicht genannt, doch fehlt der 14. Burgmann, also auch wohl damals v. Wawern)
12. von Kaup (früher Münchhausen)
13. von Benzerath ältere Linie
14. von Benzerath jüngere Linie.

Diese drei Tabellen zeigen übersichtlich die Zahl der Burgmänner und den Übergang von einem Geschlecht zum andern. Im folgenden soll in Kürze die lokalgeschichtliche Bedeutung der einzelnen Burgmannenfamilien gegeben werden, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu machen.

Von diesen Geschlechtern hat das der Hurth von Schönecken in der Eifelgeschichte zeitweilig eine große Rolle gespielt und verdient daher eine besondere Würdigung. Woher der Name Hurth oder Hürthen stammt, lässt sich schwer sagen, von Schönecken verrät ihre dortige Niederlassung. Als erster dieses Geschlechtes begegnet uns Richard Hurth von Schönecken, der 1361 vom Herzog von Jülich zum Ritter geschlagen wurde und ein Burglehen auf Hillesheim erhielt. 1367 war er im Besitz des Zehnten von Hillesheim und am 30 August kaufte Richard Hurth von Schönecken und seine Gemahlin Else von Burscheid von Richard von Densborn, Herr zu Daun, die Dörfer Birrel und Daeme (Reg.Publ. 33, 100). Mehrmals begegnet er uns in den Jahren 1390-1395 in Schuldverschreibungen an Wilhelm von Milburg, Herr von Hamm (Archiv de Clerv. 579, 90, 95).

Sein Sohn gleichen Namens Richard eiferte seinem Vater nach und war mit Erfolg auf Vergrößerung des Besitzes der Familie Hurth bedacht. Zu vielen Edlen trat er in Lehensverhältnis. 1391 zu Peter von Kronenburg, 1395 versetzten Simon und Johann von Kempenich ihm ihre Güter zu Bewingen, Lammersdorf, Essingen, Walsdorf, sämtliche Orte liegen in der Umgebung von Hillesheim als dessen Amtmann er 1406 genannt wird (Dronke). Zur Gemahlin hatte er Lyse von Cotern, die er 1420 mit erzbischöflicher Erlaubnis auf trierische Lehen zu Hillesheim bewittumen durfte (Goerz. Reg. d. Erzb. 147). 1424 erscheint er als Ratherr des Trierer Erzbischof. Zur Einlösung des Schlosses Alken hatte er dem Erzbischof 2000 Gulden geliehen und erhält als Pfand für diese Summe Hillesheim und Manderscheid. Als Söhne dieses Richard Hurth von Schönecken werden erwähnt Johann und Richard.

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Im Jahre 1421 heiratete Johann Anna von Brandscheid, Tochter Contges von Brandscheid. Als Heiratsgut erhielt er die Hälfte der Burg Hartelstein, 1500 Gulden und eine Rente von 150 Gulden. Das Schloss Hartelstein gehörte Gerhard von Wiltz, Contgens Schwager; dieser schwor Burgfrieden und das junge Paar zog nach Hartelstein (Dronke a. a. O.).Richard Hurth von Schönecken, Johanns Bruder, ergriff im Streite, den Ullrich von Manderscheid nach dem Tode des Erzbischofs Otto um das Erzstift bestehen musste, Ullrichs Partei. Erzbischof Raban von Helmstatt verpfändete dem Richard Hurth das Amt Hillesheim, und Richard ließ
sich 1435 huldigen (Eifl. ill. III, 2, 1, 76). Am 18. Juli 1438 verglich sich Erzbischof Raban mit Richard Hurth wgen dessen Forderungen und verschrieb ihm 4000 Gulden auf die Schlösser Hillesheim und Manderscheid.  Im folgenden Jahre scheint Richard Hurth gestorben zu sein, wenigstens trat damals sein schon erwähnter Bruder als Besitzer der Hurthschen Güter auf (R. d. E. 169). 1430 nach dem Tode Contgens von Brandscheid einigte er sich mit Contgens Schwager Godhard von Wiltz auf gemeinsamen Besitz der Brandscheidschen Lehen, Burglehen zu Kyllburg und Schönecken, während das übrige Besitztum geteilt werden sollte (Dronke a. a. O.). Der jeweilige Trierer Erzbischof musste zu diesen Burglehen seine Bestätigung geben. Der Erzbischof Jacob von Sirk, der 1439 zu Regierung kam, entzog Johann Hurth die Kyllburger Mannlehen und lud ihn zum 19. September 1439 zu einem gütigen Vertrag nach Ehrenbreitstein ein (R. d. E. 173). Die Angelegenheit ward damals nicht erledigt und am 21. September 1440 erbot sich Jacob von Sirk zu einem gütlichen Vertrage vor einem adligen Schiedsgericht. Die Entscheidung fiel zu Ungunsten Johann Hurths aus; Johann berief sich wiederholt auf Akte, die ihm dieses Recht zuwiesen, darum beantragte am 14. Oktober und am 13. November 1440 Erzbischof Jacob vor einem Adelsgericht diese Verschreibungen prüfen zu lassen. In seiner Wut antwortete Johann Hurth dem Kurfürst mit einer Schmähschrift, worauf sich dieser am 12. Dezember noch einmal bereit erklärte, die Sache vor ein Adelsgericht zu bringen. Bis zu dessen Entscheidung sollte Kyllburg in neutrale Hände kommen (Goerz R. d. Erzb. 175). Noch immer ruhte Johann Hurth nicht, und um sich des lästigen Gegners zu entledigen, zitierte Erzbischof Jakob I. ihn auf den 2. Februar 1441 auf den Reichstag nach Mainz. Johann kam nicht und am 14. Februar erging an ihn die wiederholte Mahnung, die Klage gegen das Erzstift vor einen Fürstentag zu bringen; am 27. März kam nochmals an Johann die Forderung, seine Ansprüche einem Reichstag vorzulegen (Goerz Reg. d. Erzb. 176). Johann Hurth wusste wohl, dass er auf einem Reichstag gegen den mächtigen Trierer Erzbischof nichts ausrichten konnte. Mit eigenen Mitteln suchte er seine Absicht durchzusetzen und durch Fehde und Brandschatzung Recht zu erzwingen. Am 4. April 1441 wurde er darauf hin von Jakob von Sirk vor Gericht geladen. Johann Hurth scheint dieser Einladung nicht Folge geleistet zu haben. Am Palmsonntag antwortete er dem Erzbischof in einem Briefe, den er dem Kurfürsten nicht persönlich, sondern in die Stadtpforte Mayens steckte, wo damals der Kurfürst weilte. Am 23. April gab ihm Jacob die Antwort, er solle sich bis Pfingsten gedulden, der Erzbischof von Köln habe für dann einen gütlichen Tag anberaumt zwischen ihnen nach Andernach (Goerz Reg. d. Erzb. 176). Ob nun Johann Hurth auf den gütlichen Tag erschien, ist nicht sicher, jedenfalls fand er Recht gegen den Erzbischof. Am 16. März 1446 kam ein Vergleich zwischen beiden zustande, Jacob von Sirk erkannte Johann Hurths Ansprüche und Forderungen an und verschrieb für die schuldigen 5000 Gulden die Burgen und Orte sowie Herrschaften Hillesheim und Manderscheid (Goerz Reg. d. Erzb. 185).

Nach dem Ausgleich vom 16. März 1446 herrschte einige Jahre Ruhe zwischen Erzstift und Hurth. Auf Schönecken saßen als kurtrierische Zehntmänner die Grafen von Virnenburg, die um 1450 diese Herrschaft weiterverpfändeten an Johann Hurth von Schönecken. Am 16. Dezember 1450 beanspruchten die Virnenburger Grafen für Johann Hurth Weinrenten zu Schweich und Mehring, die zu Hurths Schönecken Burglehns gehörten, erhielten aber eine abschlägige Antwort (R. d. E. 191). Der Friede von 1446 war von kurzer Dauer; der Erzbischof fand in dem Johann Hurth einen mächtigen Gegner, der als kurtrierischer Amtmann seine eignen Belange verfolgte und nicht die des Erzstiftes. Er hatte sich in Hillesheim kurtrierische Zehnten und Rechte angeeignet und damit war für den Kurfürsten die Gelegenheit gegeben, Hurths gefährliche Macht zu brechen. Der fehdelustige Johann Hurth nahm den Strauß an. Im Februar 1451 wurde er weden der Hillesheimer und Kasselburger Fehde mit seinem Kampffreunde Herr Soubreff von Kerpen zu Verantwortung nach Kochem geladen. Hurth nahm den Termin an, erschien jedoch nicht. Mit Kasselburg hatte es folgende Bewandtnis. 1440 hatte Eberhard von der Mark Casselburg an Johann Hurth abgetreten, dieser geriet wegen angemaßter Rechte in eben erwähnte Fehde mit dem Erzstift und Casselburg war sein Stützpunkt in dieser Fehde. Jacob I. eroberte sie und behielt sie wie auch sein Nachfolger als kurtrierisches Eigentum (Eifl. ill. III, 2, 1, 148).

Da Johann nicht auf dem Tage in Kochem erschien, erging an ihn der Befehl, sich am 19. Mai 1451 vor den kurfürstlichen Räten in Koblenz zu verantworten. Johann Hurth blieb bei seiner alten Taktik und kam nicht. Am 19. 5., dem festgesetzten Tage, beraumte der Erzbischof einen neuen Tag der Einigung an auf den 4. Juni. Jetzt erfahren wir auch den Grund der Zwistigkeiten zwischen Johann Hurth und dem Erzbischof. Johann hatte schon vier Jahre lang kurtrierische Lehen zu Hillesheim und Schönecken an sich genommen. Um Hurth sicher auf dem Termin zu treffen, mahnte ihn der Kurfürst am 25. Mai nochmals an sein Erscheinen zum 4. Juni.

Am folgenden Tage kam von Hurth die Antwort, wegen wichtiger Geschäfte am 4. Juni nicht nach Koblenz kommen zu können. Jacob I. von Sirk bestimmte auf Hurths Entscheid als neuen Termin den 26. Juni und als Ort der Zusammenkunft Cochem (Goerz R. d. E. 192). Auf diesen Tag erschien Johann Hurth, der Entscheid fiel aber gegen ihn. Daraufhin sandte er an den Erzbischof eine weitläufige Rechtfertigungsschrift, die Jacob von Sirk am 13. Juli ablehnte mit der Begründung, auf dem gütlichen Tage sei alles nach Recht verhandelt worden und er habe dort sein Recht nicht erbringen können (Goerz R. d. E. 193).

Bei der Burgkapelle, Foto Hans Rosch im Winter 1957.

Gegen Johann Hurth wurden Maßregelungen ergriffen, dieser war aber jedoch keineswegs der Mann, solches ohne weiteres hinzunehmen und beschwerte sich wiederum beim Erzbischof. Jacob von Sirk wollte es mit Johann Hurth nicht ganz verderben und erbot sich am 12. August auf einem neuen Tage in Cochem wegen der eingeleiteten Schritte in Verhandlung zu treten. Bei etwaiger Entscheidung erklärte er sich bereit, von Maßregeln gänzlich abzustehen. Inzwischen hatte der Herzog Gerhard von Jülich für Johann Hurth in Trier Schritte getan und erhielt vom Kurfürst zur Antwort, der Zehnte von Hillesheim sei stets erzstiftliches Lehen gewesen. Johann Hurth trat nicht in neue Verhandlungen mit dem Erzbischof, sondern reichte Beschwerde ein, weil ihm die Güter, die Streitobjekt zwischen ihnen waren, vom Erzbischof gesperrt worden waren. Der Erzbischof lehnte seine Beschwerde am 18. September ab und erbot sich zu einem neuen Verhandlungstag nach Cochem oder Wittlich. Jetzt zeigte sich Johann Hurth zu Verhandlungen bereit und man einte sich auf den 8. Oktober nach Wittlich (Goerz R. d. E. 193). Auf diesen Tag erschien Johann Hurth, doch eine Einigung kam nicht zustande. Erzbischof und Johann schieden mit dem Ergebnis, auf einen neuen Tag endgültig über genannte Streitobjekte einig zu werden. Als diesen Tag bestimmte der Erzbischof in einem Briefe vom 31. Oktober den 25. November.

Am 23. November war der Erzbischof in Wittlich, Johann Hurth kam nicht. Als neuen gütlichen Tag bestimmt darum der Erzbischof den 4. Januar 1452 (Goerz R. d. E. 193). Man sieht, der Erzbischof wollte mit allen Mitteln den Zwist mit Johann Hurth gütlich beilegen. Johann Hurth fühlte sich wohl im Unrecht, um jedoch diese Güter nicht zu verlieren, suchte er durch Weigerung und starres Festhalten dem Erzbischof die Güter abzuzwingen. Sein Verhalten erreichte jedoch das Gegenteil.

Durch diese Taktik des Nichtnachgebens hatte Johann Hurth 1441 schon einmal gegen Jacob seine Kyllburger Ansprüche durchzusetzen versucht. Damals musste der Erzbischof wegen seiner schwierigen Lage Johann Hurth weit entgegen kommen, dieses Mal jedoch wollte er seinen guten Willen nicht missbrauchen lassen. Als erschwerendes Moment kam nach dem Wittlicher Tag hinzu, dass der Schultheiß von Dreis, der in Johann Hurths Diensten stand, gefangen genommen war. Johann Hurth legte beim Erzbischof Beschwerde ein, erhielt daraufhin am 15. Januar Nachricht, der Schultheiß von Dreis sei nicht von kurtrierischen Leuten gefangen gesetzt worden. Gleichzeitig gab er Johann Hurth einen Tadel wegen seines Nichterscheinens auf dem Wittlicher Tage (Goerz R. d. E. 194).

Johann Hurth scheint durch dieses Schreiben nicht genügend befriedigt und sein Misstrauen, ob der Dreiser Schultheiß von Trierischen gefangen wurde, schwand nicht. Des Erzbischofs Schreiben vom 4. Februar 1452 scheint zuzugeben, dass Trier doch nicht ganz unschuldig an der Gefangennahme war. In diesem Brief erbot sich Johann von Sirk zu einem gütlichen Tage wegen der Gefangennahme des Dreiser Schultheißen. Joahnn Hurths Freund Graf Diedrich von Manderscheid hatte indessen für ihn Schritte getan beim Erzbischof; dieser lehnte jede Einmischung eines Dritten ab, weil Johann Hurth keiner Einladung zu einem Verhandlungstage Folge geleistet hatte (Goerz R. d. E. 194).

Da alle gütlichen Versuche und Verhandlungen mit Johann Hurth fehlschlugen, griff der Erzbischof nun zur Gewalt. Am 10. Juni 1452 schloss er mit dem Grafen von Virnenburg ein Bündnis gegen Johann Hurth von Schönecken. Gleichzeitig verpflichtete sich Rupprecht von Virnenburg zu einem Zuge gegen Casselburg und Hillesheim. 2 Wochen spater, am 24. Juni, kündigte der Erzbischof Johann Hurth Fehde an. Dieser Fehdebrief nebst dem Rupprecht von Virnenburg, wurde am 25. Juni durch einen Boten zur Casselburg gesandt. Da der Bote Johann Hurth dort nicht antraf, eilte er ihm nach und übergab ihm gegen Sonnenuntergang den Fehdebrief in Hillesheim (Goerz R. d. E. 195).

Postkarte von 1910.

Zwei Tage später zogen die kurtrierischen Kriegsleute gegen Johann Hurth, die Burgen Manderscheid, Casselburg, Hillesheim und Schönecken wurden nacheinander erobert. Hillesheim und Manderscheid wurden vom Erzstifte eingezogen. Daraufhin reichte Johann Hurth Beschwerde beim Erzstift ein.
Dieser gab zur Antwort, durch Johann Hurths Übergriffe als kurtrierischer Amtmann zu Hillesheim sei er zur Fehde und Wegnahme Manderscheid und Hillesheim gezwungen gewesen (Goerz R. d. E. 195).
Als Lohn für seine Dienstleistungen erhielt Ruprecht von Virnenburg die Hälfte der Casselburg, die bis dahin Johann Hurth in Besitz hatte. Am 22. August erklärte sich der Erzbischof bereit, am 27. August Belehnung vorzunehmen (Goerz R. d. E. 198). Am 7. September befand sich Ruprecht im Besitz der Casselburg. An diesem Tage führte der Erzbischof einen weiteren Schlag gegen Johann Hurth. An Ruprecht von Virnenburg, der als kurtrierischer Pfandherr von Schönecken diese Herrschaft an Johann Hurth weiter verpfändet hatte, gab er den Befehl, die diesbezüglichen Akten binnen 8 Tagen dem Trierer Dompropst zu übergeben und der Hurthen Feind zu sein (R. d. E. 199).

1455 belehnte Erzbischof Diedrich von Köln Johann Hurth den älteren mit Gütern zu Ringsheim. Auf Schönecken wurde 1455 als neuer Pfandherr eingesetzt, die Brüder Ruprecht von Virneburg (R. d. E. 202).

Johann Hurth verzichtete doch nicht ohne weiteres auf Schönecken und 1457 befehdete er Ruprecht von Virneburg. Auf Vermittlung verschiedener Adligen wurde diese Fehde beigelegt (Dronke 18).

Die 5000 Gulden, die schon 1446 Streitobjekt zwischen Hurth und Erzstift waren, waren damals auf Manderscheid und Hillesheim verschrieben worden. Nun waren diese Güter Johann Hurth entrissen worden, aber die Schuldsumme war damit nicht bezahlt. Johann Hurth mahnte unaufhörlich beim Kurfürsten, die schuldigen 5000 Gulden zu zahlen. Am 24. Oktober 1458 verschreib Johann von Baden als Triers Erzbischof an Johann Hurth und dessen Gemahlin Anne von Brandscheid eine Jahresrente von 275 Gulden aus dem Zoll von Engers auf diese Schuldsumme.

Am Elisabethentag 1462 verkaufte Johann Hurth an Abt Johann von Prüm unter der Bedingung des Rückkaufes seine Renten und Plätze und Häuser in Schönecken (Dronke 19). Wann Johann Hurth starb, ist nicht genau zu bestimmen, 1472 wird er noch erwähnt.

Sein Sohn Johann, von gleichem trotzigen, unbeugsamen Sinne, erweiterte durch seine Heirat mit Johanna von Birgell die Hurthsche Hausmacht. Als Heiratsgut brachte sie mit in die Ehe 400 Gulden Rente und Wohnung auf Schloss Bovenburg.

Das Ansehen der Familie Hurth hatte durch ihre Niederlage in der Eifel nicht an Einfluss verloren. Der Kölner Erzbischof erkannte die fähige Art der Hurthen und belehnte Johann 1481 mit Ringsheim in zweiter Ehe mit Maria von Birgell (Dronke a. a. O.).

Johann Hurths jüngere Schwester Elisabeth verheiratete sich 1462 mit Gobel, Herr von Stirpenich. Auf Schönecken hatte die Familie immer noch einige Besitzungen u.a. ein Burghaus, das nach Aufstellung des französischen Forstbeamten 1802 noch erhalten war. Am 3. September 1488 kam zwischen Erzbischof Johann von Baden von Trier und Johann Hurth ein Ausgleich zustande wegen dieses Burghauses zu Schönecken und wegen der Höfe in Schalkenmehren und Scheidweiler. In gleicher Urkunde werden als Johann Hurths Söhne genannt Engelbert, Richard, Emmerich; Engelbert trat am gleichen Tage gegen 100 Gulden Jahresgehalt in lebenslängliche Dienste des Erzstiftes Trier (Goerz R. d. E. 267). Schon 1485 wird Engelbert Hurth von Schönecken als Probst von Arlons bezeichnet. (Reg. publ. 33. 371.). Engelbert Hurth hatte von seiner Mutter Birgellschen Güter geerbt und war Probst zu Arlon, Herr von Esch und Besufurt und erhielt 1487 noch das Erbmarschallamt von Jülich. Zweimal war er vermählt und zwar in erster Ehe mit Margareta von Orley, die ihm Herrschaft Esch zubrachte, in zweiter Ehe mit Maria von Palant (Dronke a. a. O.).

Bei der Teilung der Hurthenschen Güter erhielt sein Bruder Richard die Güter Ringsheim und Oppein und scheint auf Ringsheim gewohnt zu haben. Engelbert hatte trotz zweimaliger Vermählung keine Erben, Richards Ehe mit Elisabeth von Kassel entsprangen drei Kinder. Sein ältester Sohn Johann Hurth erhielt 1523 durch Testament seines Onkels Engelbert das Erbmarschallamt von Jülich und war vermählt mit Anna von Pallant. Der zweite Sohn Richard Hurth starb 1528 und ihm folgte bald im Tode sein Sohn Wilhelm. Johann Hurth und Anna von Pallant hatten drei Kinder; Emmerich Hurth vereinigte durch Kauf 1560 noch einmal die Hurthschen Güter in einer Hand, doch vergeblich, die letzten männlichen Nachkommen der Hurth starben 1615 an der Pest (Dronke und Caille nennen sie unter die Schönecker Junkerfamilien).

Die Aufzählung der Schönecker Burgmänner bezeichnet in zweiter Stelle die Herren von Brandscheid. Ihren Namen führen sie vom Dorfe Brandscheid im Kreise Prüm. Als erster Ritter dieser Linie begegnen uns als Zeugen 1273 die Brüder Heinrich und Wirich von Brandscheid (Goerz Mttrh. Reg. No. 2853).
1304 werden genannt: Heinrich genannt Feyrmann von Brandscheid und Gobelin von Brandscheid (Forst 23). 1343 und 1357 wird erwähnt Johann von Brandscheid. Burgmann in Schönecken (Lamprecht III, 188, 230). Schon 1336 hatte Hartard von Schönecken ihn mit Sefferweich als Schönecker Burglehen belehnt (Reg.Publ. 20/36).

Ort und Burgruine um 1880, die älteste bekannte
Fotografie aufgenommen von einem Speicherer Fotografen.

1405 erwähnt das Schönecker Weistum als Burgmannen Contgen und Jacob Brandscheid. Schon vorher erscheint Contgen von Brandscheid in Schönecker Diensten 1390, 92 und 93, 1428 als Siegler (Arch. de Clair 579, 590, 816). In den drei ersten Urkunden erscheint er als Kampfgenosse Hurths von Schönecken. Diese Freundschaft wurde 1421 durch die Ehe Johann Hurths von Schönecken mit Anna von Brandscheid noch enger geknüpft. Anna war die Tochter Contgens von Brandscheid. 1430 starb Contgen und Johann Hurth von Schönecken einigte sich nach dessen Tode mit Contgens Schwager Godart von Wiltz auf gemeinsamen Besitz der Burglehen von Schönecken und Kyllburg. Jacob von Brandscheid wird erwähnt 1439 durch eine Urkunde im Wetteldorfer Pfarrarchiv (Oster 367). 1388 war in Niederprüm ein Johann von Brandscheid Pfarrer, zuvor war er Pfarrer in Rommersheim gewesen (Oster 369). Als weiterer Vertreter des Brandscheider Geschlechtes wird genannt 1405 Johann von Brandscheid genannt Geburchin, er hatte Güter in Harspelt (Arch. de Clerv. 703). 1447 begegnet uns dieser Johann von Brandscheid mit seinem Bruder Diedrich (wie vor 944). 1463 war dieser Johann von Brandscheid Herr von Reinardstein (w. v. 1168). In gleicher Eigenschaft begegnet er uns noch 1466 und 1474 (Arch. de. Clai. 1219, 1297). 1517 begegnet uns ein Johann von Brandscheid als Vater einer Tochter Katharina, die mit Adrian von Nassau vermählt war, vermutlich ist es der vorhin erwähnte Johann, allerdings wird er tot sein. Wohl eine andere Tochter Johanns war vermählt mit Wilhelm dem jungen von Hamm und wird erwähnt am 1. Mai 1495 (Eifl. ill. III. 2. 204, Arch. d. Cler. 1474). Als Gemahlin Bernard von Schauwenburg wird erwähnt 1520 eine Maria von Brandscheid, vielleicht eine Tochter Johanns. Weiter begegnen uns aus dem Geschlechte Brandscheid Eva von Brandscheid, als Gemahlin eines Herrn von Jupille; als ihre Kinder werden erwähnt 1514 Heinrich von Jupille und Maria von Jupille. Diese Eva von Brandscheid hatte einen Bruder Heinrich von Brandscheid Gaburchin. Nach gleichem Akte hatte dieser Heinrich eine Tochter, die mit Johann von Hondelingen vermählt war (Arch. de Cler. 1607). Weiter werden aus dem Geschlechte von Brandscheid genannt 1576 eine edle Jungfrau von Brandscheid genannt Geburge (Oster 809).

Begraben wurde sie in St. Vith. Von Brandscheid mit dem Zunamen Geburge werden noch mehrere genannt, so als Zeuge am 1. Mai 1541 Adam von Brandscheid, Mitherr von Bettenburg (Arch. de Clair 1834). Weiter ist als Zeuge am 22. Februar 1563 Ferry von Brandscheid gen. Geburgin Herr von Rhodendorf. Am 5. November 1581 urkundet Katharina von Brandscheid im Namen ihres Gatten Christof von Bensdorf in einer Testamentvollstreckung der wie oben erwähnt, 1520 als Gemahl einer Maria von Brandscheid genannt wird. (Arch. de Clairv. 2293). Oster (869) nennt aus dem Geschlechte Brandscheid noch Johann von Brandscheid genannt Geburghin, der im 15. Jahrhundert als Gemahl einer Agnes Zievel in Urkunden auftritt. Vermutlich ist dieser Johann zu identifizieren mit jenem Johann von Brandscheid genannt Geburgin, der uns in Urkunden begegnet von 1408 - 1476.

Weiter erwähnt er gegen Ende des 15. Jahrhunderts eine Eva von Brandscheid. Als Gemahl Friedrichs von Zievel. Sollte diese Eva nicht identisch sein mit jener Eva von Brandscheid, die 1514 als Gemahl eines Herrn von Jupille erscheint, diese Jupille wäre dann eine französische Form von Zievel, was gewiss nicht unmöglich erscheint. Deren Tochter Maria von Zievel. (Jupill war vermählt mit Diedrich von der Ahr einem Schönecker Burgmann und wird erwähnt 1506.) Damals trugen sie Herdorf als Lehen und stifteten am 25. August desgleichen Jahres in der Herdorfer Kapelle einen neuen Altar (Oster 386, 388). Noch 1678 hatten die Zievel den Zehnten von Brandscheid. Die Familie Brandscheid trug außer in Schönecken noch Burglehen in Mürlenbach. In Herscheid hatten sie den Geburgszehnten und daher trugen sie wohl den Namen Geburgin (Oster 518, 875).

In Kürze ist dies die Entwicklung der Familie von Brandscheid. Bärsch vermutet ihr ehemaliges Burghaus auf der Stelle der jetzigen Kirche. Um 1600 starb das Geschlecht aus und ihre Lehen gingen über an die von Zievel und von der Ahr. Die nähere Erforschung dieses Geschlechtes und seiner Geschichte wäre sehr interessant und gäbe Aufschluss über die Entwicklung des Eifeler Ministerialenadels; diese Aufgabe geht jedoch über den Rahmen einer Schönecker Geschichte.

Im gleichen Weistum vom Jahre 1415 werden asl Schönecker Brugmannen Nicolaus von Nattenheim und sein Sohn gleichen Namens genannt. Ihre Namen leiten sie her aus dem Dorfe Nattenheim bei Bitburg. Im 14. und 15. Jahrhundert findet sich der Name der Nattenheimer oft in Kurtrierischen Akten. Außer dem Burghause in Schönecken hatten sie Besitzungen in Gondelsheim 1492 und den Zehnten in Arzfeld und Irrhausen, die ein Johann von Nattenheim in Besitz hatte 1391 und 1456 (Eifl. ill. III, 2, 361. Oster 800). 1440 verkaufte Eberhard von der Mark, Herr von Arenberg, das Schloss Casselburg mit Ländereien zu Neublankenheim für 2000 Gulden an Nicolaus von Nattenheim (Eifl. ill. III, 2, 148). Junker Nicolaus von Nattenheim vermachte in seinem Testamente vom 22. Mai 1467 dem Augustinerkloster zu Hillesheim eine reiche Schenkung. Nach seinem Tode ward er im Chor dieses Klosters begraben (Eifl. ill. III, 1, 444). Nach Bärsch war er der letzte Vertreter des Geschlechtes von Nattenheim, was jedoch nicht stimmt, denn Dronke zählt die von Nattenheim noch auf unter den Burgmannen, um 1600 saß im Trierer Domkapitel ein Domherr aus dem Hause Nattenheim. Am Allerheiligenaltar in der hohen Domkirche, der das Grabmal des im Jahre 1623 verstorbenen Lothar von Metternich ist und an einem Leuchterhäuschen im Domkreuzgang befindet sich das Nattenheimer Wappen.

Aufnahme von Fredy Lange 1963.

Das nächste Burgmannengeschlecht spielt eine wichtige Rolle in Schöneckens Umgebung. Das Weistum nennt an vierter Stelle Gerhard von Hersdorf und seinen Sohn Wallraff. Seinen Namen hat er von dem Orte Hersdorf und dort tragen sie ein Ministerialgut zu Lehen.
Aus diesem Geschlecht werden genannt 1103 Walter von Herlingsdorf. 1282 Nicolaus von Hersdorf verkaufte Güter zu Weinsfeld an Niederprüm, 1409 Gerhard und im Weistum 1415 nochmals Gerhard und sein Sohn Wallraff (Beyer I, 463, Eifl. ill. III, 2, 307).
Gerhard wird schon erwähnt am 30. 11. 1379. Damals nahm der Prümer Abt Diedrich Gerhard als seinen Burgmann zu Mürlenbach an und gab ihm als Entgelt eine jährliche Rente von vier Malter Korn auf Güter zu Wetteldorf (Arch. de Clair. 518). Wallraff, der 1415 mit seinem Vater Gerhard als Burgmann zu Schönecken genannt wird, erscheint als Siegler 1428. 1450 war er in einer Fehde gegen Diedrich von Brandenburg Gefolgsmann der Grafen von Virnenburg und der Hurth von Schönecken. In gleicher Urkunde wird er zusammen genannt mit einem Johann Hersdorf. Dieser Johann von Hersdorf war ein Neffe von Wallraff. Am 25. Juli 1455 war Wallraff tot und hatte seinen Erben und Neffen Johann neben Besitzungen auch Schulden hinterlassen. Um die Gläubiger zu befriedigen, verpfändete Johann von Nassau den Hof Amel bei St. Vith, der ein Lehen der Hersdorf war (Arch. de Clairv. 1033).

Johanns Vater war Cuno von Hersdorf, der vermählt war mit Katharina von Hilbringen. 1446 war Cuno schon tot, und seine beiden Söhne genannter Johann und Matthaeus nahmen 1450 von Friedrich von Brandenburg ihre Güter von Reicherdingen und Preischeid zu Lehen an. Cunos Gemahlin Kath. Von Hilbringen lebte noch 1471, während Cuno zum letzten Male genannt wird am 12. Mai 1433 (Arch. de Cl. 977, 930, 837, 1279).

Johann von Hersdorf , ein Sohn Cunos von Hersdorf hatte 1451 zur Gemahlin Katharina von Bassenheim. In Schuldverschreibungen begegnet uns sein Name 1455 und 56, in letzter Urkunde lieh er an seinen Schwager und Nichte Johann von Nassau und dessen Frau Johanna. Johanna war eine Nichte zweiter Gemahlin Maria. Johann war zweimal vermählt und hatte in zweiter Ehe zur Gemahlin Maria von Hansen (Arch. de Cl. 993, 1033, 1039).

1465 war er Probst von Bitburg (Arch. de Cl. 1203). Am 30. Juli 1482 schloss er mit Wilhelm Quode einen Vertrag für eine bevorstehende Fehde und erhielt als Pfandgeld dessen Anteil am Schlosse Beifels an der Prüm (Arch. de Cl. 1556).

Aus dem Geschlecht der Hersdorfer gingen auch einige Kleriker hervor. Am 13. Februar 1413 besiegelte eine Urkunde Johann von Hersdorf, Kanoniker in Prüm (Arch. de Cl. 732). Ein Heinrich von Hersdorf erscheint in den Jahren 1426 - 1433 als Abt von Prüm (Oster 386). Ein anderer Träger gleichen Namens war vermählt und war der Großvater des Nicolaus von der Ahr, der eine Gattin aus dem Hause Hersdorf hatte (Oster 387). 1468 befand sich eine Lucia von Hersdorf im Kloster zu Hosingen (Arch. d. Cl. 1249). Sie war wohl eine Tochter Johanns von Hersdorf, und auch die anderen von Hersdorf, Ende des 15. Jahrhunderts, stammen wohl von diesem Johann ab. 1477 begegnet uns als Burgmann zu Schönecken Peter von Hersdorf, dessen Gemahlin Margareta im gleichen Jahr genannt wird (Oster 369, 376). Peter von Hersdorf, der am 21. Dezember 1489 dem Pfarrer von Wampach eine Kornrente aus seinem Zehnten zu Heilenbach für 100 Gulden verkaufte. 1495 lebte Adam von Hersdorf noch, damals verkaufte er dem Brudermeister der St. Annabruderschaft eine Rente von 1 Gulden und alb. zu Schönecken (Arch. de Cl. 1427). Am 24. Juli 1510 wurde Adams Erbe geteilt. Das Burghaus gab der Trierer Erzbischof zu Lehen an Alexander Waldecker von Kaimt mit allen Zugehörigkeiten, die sich an dieses Burglehen knüpften. Die Mutter Alexanders war Margareta von Hersdorf, eine Schwester Adams von Hersdorf.

Eine andere Schwester Adams hatte Johann von Hersel zum Gemahl und so gelangten Kaimt und Hersel als Nachfolger in das Schönecker Burglehen (Ad. Cl. 157). Noch im gleichen Jahre belehnte der Prümer Abt Kaimt abteiliche Lehen, die Adam von Hersdorf getragen hatte (Arch. de Cl. 1577). Margareta lebte noch im Jahre 1526 und begegnet uns bis dahin wiederholt in Urkunden (Arch. de Cl. 1621, 1669, 1687). Die Hersdorfer Lehen und Burghaus waren so an die Waldecker von Kaimt gekommen. Ein Bruder Margaretens, Johann von Hersdorf, Amtmann zu Aspelt im Jahre 1541, hatte wohl auf das Schönecker Burglehen verzichtet (Arch. de Cl. 1842). Das Gut in Hersdorf blieb bis 1494 im Besitze der von Hersdorf, dann ging es über an Diedrich von der Ahr; ein Nicolaus von der Ahr hatte eine Gemahlin aus dem Geschlecht von Hersdorf (Wackenrode 211, Oster 387).

Als weiteres Burgmannengeschlecht nennt das Weistum das von Gundersdorf. Den Namen Gundersdorf darf man nicht auf Giesdorf zurückführen, vielmehr auf das Gundensdorph des Prümer Güterverzeichnisses von 893 (Beyer I, No. 135). Nach Wackenrode ist aus dieser Gemarkungsbezeichnung das Dorf Weinsheim und Gondelsheim hervorgegangen. Dieses Geschlecht ist nur von geringer Bedeutung und erscheint eigentlich nur von 14 - 1500 in der Schönecker Geschichte. 1203 verpachtete Nicolaus von Gundersdorf seine Güter zu Niederprüm, Weinsfeld und Hentscheid and das Kloster Niederprüm (Oster 165). Hartard von Schönecken gab an Henkin von Gundersdorf und Gemahlin Else am 26. Juni 1350 als Lehen den 5. Teil eines Weinberges zu Schweich (Reg. Publ. 23. 60). Das Weistum von 1415 nennt Lempgen von Gundersdorf und dessen Sohn Damian. Unter anderen besaß Damian als Lehen 5 Malter Kornzehnten auf dem Hofe Gondenbrett und einen Zehnten zu Steinmehlen; diese Güter gingen nach Damians Tode 1514 durch Belehnung über an seinen Schwiegersohn Gerhard von Saulheim, dessen Tochter er in 2. Ehe geheiratet hatte. Damian war vermählt mit Kath. von Vierscheid (1476) und kaufte damals von Wilhelm Graf von Virnenburg dessen Anteil an Stolzenburg und Hosingen (Arch. de Cl. 1307. Eifl. ill. III, 2, 304, 298). Außer diesen Gütern trug Damian von der Abtei Prüm zu Lehen und Renten Güter zu Wascheid und erbliches Schaffgut, genannt Lehrhusen. Nach Damians Tode gingen die Lehen an Selten von Saulheim und von diesen an die von Elkershausen, genannt Knüppel. Aus dem Geschlechte von Gundersdorf begegnet uns auch Hans von Goedersdorf, der 1549 die Zandt-Herrschaft in Giesdorf verkaufte und 1615 Georg von Gundersdorf, der Güter kaufte zu Hermespand und den Hof Hasselborn bei Weinsheim (Eifl. ill. III, 2, 316. 312, 369. Oster 165).

Das folgende Burgmannengeschlecht tritt in Eifler Urkunden bedeutungsvoll hervor und war zeitweise eines der führenden Geschlechter der Eifel. Jenes Weistum führt als Burgmannen zu Schönecken weiter auf Johann von Enschringen und dessen Sohn Johann.

Seinen Namen führt dieses Geschlecht von dem Enschringen bei Diedenhofen, gelangt jedoch durch luxemburgische und kurtrierische Dienste in die Eifel. Eine Messstiftung vom Jahre 1474 hält den Namen Enschringen in Schönecken in Erinnerung. Stifter waren Johann von Enschringen - der 1415 als Sohn von Enschringen genannt wird - und dessen Gemahlin Agnes von Bitburg (Oster 368). Dieser Joahnn hatte einen Sohn Diedrich, der zu Schönecken als Burgmann erscheint und sein Name lebt fort durch Messstipendium vom Jahre 1524 (Oster 369). Als Siegler urkundete er schon mit anderen Schönecker Burgmannen 1487 (Oster 377). 1492 hatte Diedrich von Enschringen mit Gemahlin Maria von Hondelingen in ihrer neuen Hauskapelle zu "Schönecken auf dem Steyn" einen Altar zu Ehren des hl. Nicolaus und der hl. Mutter Anna weihen lassen. Damit hielt die Verehrung der hl. Anna ihren Einzug in Schönecken. Gleichzeitig stifteten sie Messstipendien in der genannten Kapelle, besonders für den verstorbenen Johann von Enschringen (Oster 373/74. Wegen Verehrung der hl. Anna siehe Oster 97. Pastor Conus 1921/528. Verehrung der hl. Mutter anna im Erzstift Trier um 1580).

Teil 1
Kurzgeschichte
Teil 2
bis 1355
Teil 3
bis 1500
Teil 4
ab 1501
Teil 5
Wasserversorgung
Teil 6
Zisterne entdeckt?
Quelle:
"Führer durch Geschichte und Natur von Schönecken-Wetteldorf", Eifelverein, ca. 1956