An den
Bürgermeister Herrn Bohnen Wohlgeboren In Schönecken
No. 3911
Ich ersuche Sie, die Teilhaber der vierzehn Antheile der
Burgmänner aufzufordern, die der Gemeinde zustehenden zwei Antheile des Brandholzes,
welche jene unbefugterweise an sich gezogen, unverzüglich in Natura binnen drei Tagen
zurückzugeben, oder zu erwarten, daß ich die strengsten Maasregeln gegen dieselben
ergreifen werde. Wenn die Gemeinde wirklich nicht das Recht hätte, die zwei Theile zu
beziehen, so ist es doch nicht die Sache der Burgmänner, sich eine Entscheidung darüber
auszumaaßen, noch weniger dürfen sie sich zwei Theile der Gemeinde zueignen und
willkürlich vertheilen. Wenn die Burgmänner der Aufforderung nicht genügen, so wollen
Sie mir bis zum sechsten des Monats Juli die Namen der Widerspenstigen anzeigen und
zugleich berichten, wie viel Holz ein jeder der Gemeinde zurück zu geben haben und wie
viel jedes der sechszehn Holzanteile, welche die vierzehn unter sich geteilt, betragen. |
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